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   OVG Saarland, 29.12.2005 - 1 Q 65/05   

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https://dejure.org/2005,17043
OVG Saarland, 29.12.2005 - 1 Q 65/05 (https://dejure.org/2005,17043)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.12.2005 - 1 Q 65/05 (https://dejure.org/2005,17043)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. Dezember 2005 - 1 Q 65/05 (https://dejure.org/2005,17043)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Hinterbliebenenversorgung: Keine Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe - Streitwert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung; Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei einer Ehedauer von 3 Monaten und 21 Tagen; Streitwert bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder ...

  • Judicialis

    GKG § 42 Abs. 3; ; GKG § 42 Abs. 5; ; SVG § 43 Abs. 1; ; BeamtVG § 19 Abs. 1

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Saarland, 16.02.2005 - 1 Q 1/05

    Auslegung einer Vertragsklausel zur Freistellung von Anliegerbeiträgen

    Auszug aus OVG Saarland, 29.12.2005 - 1 Q 65/05
    Sollte darin der Vorwurf unzureichender Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht im Sinne des freilich in der Antragsschrift nicht in Bezug genommenen § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO zu sehen sein, bleibt festzuhalten, dass das Verwaltungsgericht nach ständiger Rechtsprechung des Senats seine Sachaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein rechtskundig vertretener Beteiligter nicht förmlich beantragt hat und die sich ihm auch nicht offensichtlich aufdrängen musste, vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.1.2005 - 1 Q 1/05 -, vom 18.3.2004 - 1 Q 2/04 - und vom 27.2.2002 - 1 Q 16/02 -, SKZ 2002, 287 Leitsatz Nr. 4, sowie auch Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, § 124 VwGO Rz. 13 m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2004 - 6 E 693/04

    Beamtenversorgungsrechtliche Voraussetzungen der Gewährung von Witwengeld

    Auszug aus OVG Saarland, 29.12.2005 - 1 Q 65/05
    Die materielle Beweislast dafür, dass die Versorgungsabsicht keine maßgebende Bedeutung für die Heirat hatte, trifft die Witwe, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18.7.2003 - 6 A 1605/03 - und vom 7.7.2004 - 6 E 693/04 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.3.1990 - 11 S 167/89 -, jeweils dokumentiert bei Juris; BVerwG, Beschluss vom 9.7.1971, Buchholz 232 § 123 BBG Nr. 7.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2001 - L 15 U 27/99

    Leistungsausschluss bei Versorgungsehe gem. § 594 RVO

    Auszug aus OVG Saarland, 29.12.2005 - 1 Q 65/05
    Zudem lässt der Umstand, dass die späteren Eheleute während dieser Zeit sogar unter Eingehung erheblicher Verbindlichkeiten gemeinsam ein Haus erwarben sowie einen Erbvertrag abschlossen, ohne auch dies zum Anlass für eine Eheschließung zu nehmen, eher darauf schließen, dass zunächst lediglich eine auf Dauer angelegte nichteheliche Lebensgemeinschaft beabsichtigt war und erst angesichts der sich zunehmend verschlechternden gesundheitlichen Situation des verstorbenen Ehemannes kurze Zeit vor dessen Tod die Ehe geschlossen wurde, um der Klägerin als Witwe eine Versorgung zu verschaffen, so für einen vergleichbaren Falle auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.1.2001 - L 15 U 27/99 -, dokumentiert bei Juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1990 - 11 S 167/89

    Zur Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe

    Auszug aus OVG Saarland, 29.12.2005 - 1 Q 65/05
    Die materielle Beweislast dafür, dass die Versorgungsabsicht keine maßgebende Bedeutung für die Heirat hatte, trifft die Witwe, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18.7.2003 - 6 A 1605/03 - und vom 7.7.2004 - 6 E 693/04 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.3.1990 - 11 S 167/89 -, jeweils dokumentiert bei Juris; BVerwG, Beschluss vom 9.7.1971, Buchholz 232 § 123 BBG Nr. 7.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2003 - 6 A 1605/03
    Auszug aus OVG Saarland, 29.12.2005 - 1 Q 65/05
    Die materielle Beweislast dafür, dass die Versorgungsabsicht keine maßgebende Bedeutung für die Heirat hatte, trifft die Witwe, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18.7.2003 - 6 A 1605/03 - und vom 7.7.2004 - 6 E 693/04 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.3.1990 - 11 S 167/89 -, jeweils dokumentiert bei Juris; BVerwG, Beschluss vom 9.7.1971, Buchholz 232 § 123 BBG Nr. 7.
  • LSG Sachsen, 21.08.2006 - L 7 R 509/05

    Anspruch auf Witwenrente bei einer Ehedauer von weniger als einem Jahr;

    Ob bei einer bereits seit längerem bestehende Beziehung der Nachweis geführt werden kann, dass die Eheschließung nicht mit dem Ziel der Versorgung geschlossen worden ist, hängt vielmehr von der Dauer, der Ausgestaltung und den Umständen der Beziehung ab (BSG, Beschluss vom 2. Februar 2001 - B 2 U 379/00B - JURIS-Dokument RdNr. 4; vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 1 Q 65/05 - JURIS-Dokument RdNr. 6; Kommentar zum Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung [52. Erg.-Lfg., Juni 2006], § 46 RdNr. 9; Bayer, in: Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz mit Beamtenversorgungsgesetz [266.
  • VG Minden, 13.07.2023 - 12 K 2656/20

    Datumsvermerk über die Zustellung, Hinterbliebenenversorgung, Unterhaltsbeitrag,

    vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 1 Q 65/05 -, juris Rn. 6.
  • SG Dresden, 12.11.2019 - S 33 R 754/18

    SGB VI

    Ob bei einer bereits seit längerem bestehende Beziehung der Nachweis geführt werden kann, dass die Eheschließung nicht mit dem Ziel der Versorgung geschlossen worden ist, hängt vielmehr von der Dauer, der Ausgestaltung und den Umständen der Beziehung ab (BSG, Beschluss vom 02.02.2001, Az. B 2 U 379/00B; vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 29.12.2005, Az. 1 Q 65/05; vgl. weiter zur unterschiedlichen Bewertung einer seit längerem bestehenden Lebensgemeinschaft: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.01.2001, Az. L 15 U 27/99; LSG Saarland, Urteil vom 26.09.2000, Az. L 2 U 54/98; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.01.1997, Az. L 5 U 122/94; SG Lübeck, Urteil vom 26.01.2006, Az. S 7 RA 320/03; SG Dortmund, Urteil vom 12.10.2005, Az. S 34 RJ 219/04; SG Koblenz, Urteil vom 14.09.2005, Az. S 6 U KNR 16/05 und Urteil vom 18.09.2001, Az. S 2 U 393/00; SG Würzburg, Urteil vom 15.09.2004, Az. S 8 RJ 697/02; SG A ..., Urteil vom 25.07.2003, Az. S 5 U 149/01).
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